Den Tannenwald deklarieren die Hochhäuser gern für sich. Zumindest in einer Sage, dass die Büschemer Ratsherren den Hochhäusern den Tannenwald abgeluchst hätten. Betrachtet man den Gemarkungsgrenzverlauf, dann beult der Tannenwald die Büschemer Gemarkungsgrenze sehr auffällig Richtung Hochhausen aus. So verläuft die Gemarkungsgrenze zwischen Büscheme und Hochhausen nicht den Leintalgraben hoch, sondern unterhalb des Hunzenbergs, am dortigen Graben entlang. Und wird dann vom Schweizer Grund und der Arschkerbe abgeschlossen. Die ältesten noch erhaltenen Grenzsteine sind von 1508 und 1580.